Die durch das Nachschneiden zusätzlich gewonnene Profiltiefe bis zu 4 mm bedeutet eine erhebliche Mehrleistung.
Lkw-GS-Reifen haben in ihrem Aufbau zwischen Gürteloberkante und den Profilrillen die sogenannte Grundstärke. Diese Polsterschicht soll das Eindringen von Fremdkörpern in den Stahlgürtel und die Karkasse verhindern.
Um die Kilometerleistung noch zu erhöhen, können Lkw-Reifen nachgeschnitten werden. Neben der zusätzlich gewonnenen max. Profiltiefe muss gemäß § 36 Erläuterung 6 StVZO 4.2 eine Restgrundstärke von 2 mm erhalten bleiben.
Für Reifen, die nach Erreichen der Abfahrgrenze runderneuert werden sollen, ist das Nachschneiden nicht in jedem Fall zu empfehlen. Durch die Verringerung der Grundstärke können Fremdkörper sehr viel schneller in den Stahlgürtel eindringen und durch Beschädigung zu Rostbildung führen. Hierdurch ist dann die Eignung zur Runderneuerung z.T. stark beeinträchtigt.
Der günstigste Zeitpunkt zum Nachschneiden ist erreicht, wenn das Profil des Neureifens bis auf ca. 3 mm abgefahren ist. Der Reifen ist dann auf eine gleichmäßige Abnutzung zu kontrollieren. Blockierstellen oder unregelmäßiger Verschleiß sind zu beachten.
Das Nachschneiden darf nur von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden, um vorzeitige Ausfälle und eine Beeinträchtigung der Runderneuerungsfähigkeit der Reifen zu vermeiden.
Obwohl in einigen Ländern das Nachschneiden von KOM-100 Vorderachsreifen gesetzlich erlaubt ist, wird dies von Continental aus Sicherheitsgründen nicht empfohlen.
Für das Nachschneiden geeignete Uniroyal Reifen tragen die Aufschrift „Regroovable“.
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